Schallschutz in der TGA (technischen GebäudeAusrüstung)

Es ist sehr wichtig den Schallschutz in der TGA einzuhalten damit der Betrieb von Gebäuden nicht durch Geräusche gestört wird. Green-energy-scout plant Haustechnik leise und zuverlässig.

Beurteilungsgrundlage für den inneren baulichen Schallschutz zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen (inkl. des Schutzes gegenüber den Treppenhäusern) bilden die Anforderungen der DIN 4109-1:2018-01 [2].

Bezüglich des Luft- und Trittschallschutzes in Schulen und vergleichbaren Einrichtungen handelt es sich um die an den Schallschutz definierten Anforderungen gemäß DIN 41091:2018-01, Tabelle 6.

Die Norm weist darauf hin, dass auch wenn die in der Norm aufgeführten Anforderungen erfüllt werden, Geräusche aus benachbarten Räumen ggf. immer noch als belästigend wahrgenommen werden können. Als klares Ziel dieser Norm wird der Gesundheitsschutz bzw. der Schutz vor unzumutbarer Geräuschbelastung definiert.

Grundsätzlich ist die Wahrnehmbarkeit von Geräuschen immer abhängig von der subjektiven Wahrnehmung sowie dem vorliegenden Grundgeräuschpegel im Raum.

Die kennzeichnenden Größen für die oben genannten Anforderungen können der folgenden Tabelle 1 und die Anforderungen des baulichen Mindestschallschutzes der DIN 41091:2018-01 in Auszügen der Tabelle 2 entnommen werden.

Tabelle 1: Kennzeichnende Größen für die Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung (Auszug aus Tabelle 1, DIN 4109-1:2018-01 [2].)

Spalte 1 2 3
Zeile Bauteilea) Berücksichtigte Schallübertragung Kennzeichnende Größe für
Luftschalldämmung Trittschalldämmung
dB dB
1 Wände über das trennende und die flankierenden Bauteile sowie gegebenenfalls über Nebenwege b) R’w
2 Decken R’w L’n,w
3 Treppen L’n,w
4 Türenc) nur über die Tür Rw
:
  1. Im betriebsfertigen Zustand
  2. Schallnebenwege, z.B. durch Kabelschotts, Installations- und Kabelkanäle in Massiv- und Installationswänden.
  3. Nach DIN 4109-2:2018-01 muss ein Sicherheitsbeiwert von 5 dB berücksichtigt werden

Tabelle 2: Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung, Schalldämmung in Schu-

len und vergleichbaren Einrichtungen (Tabelle 6 aus DIN 4109-1:2018-01 [2])

Spalte 1 2 3 4
Zeile Bauteile Anforderungen
R’w dB L’n,w dB
Luft- und Trittschalldämmung, Schalldämmung in Schulen und vergleichbaren Einrichtungena)
1 Decken Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen / Decken unter Flurenb)  55  53
2 Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten“ Räumen (z. B., Speiseräume, Cafeterien, Musikräume, Spielräume, Technikzentralen)c) ≥ 55 ≤ 46
3 Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z.B. Sporthallen, Werkräumen ≥ 60 ≤ 46
4 Wände Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander und zu Fluren d)  47
5 Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Treppenhäusern d)  52
6 Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und „lauten“ Räumen (z. B. Speiseräume, Cafeterien, Musikräume, Spielräume, Technikzentralen)  55
7 Wände zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und z.B. Sporthallen, Werkräumen  60
8 Türend) Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Flurene)  32
9 Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinandere)  37
  1. Zu den vergleichbaren Einrichtungen gehören beispielsweise öffentliche Kindertagesstätten.
  2. Die Anforderung an die Trittschalldämmung gilt für die Trittschallübertragung in Aufenthaltsräumen in alle Schall-Ausbreitungsrichtungen. Zu ähnlichen Räumen gehören auch solche Räume mit erhöhtem Ruhebedürfnis, z. B. Schlafräume.
  3. Wegen der verstärkten Übertragung tiefer Frequenzen können zusätzlich Maßnahmen zur Körperschalldämmung erforderlich sein.
  4. Zu ähnlichen Räumen gehören auch solche Räume mit erhöhtem Ruhebedürfnis, z. B. Schlafräume.
  5. Bei Türen gilt Rw nach Tabelle 1 – siehe auch Tabelle 1 Fußnote c
  6. Bauakustik zum inneren baulichen Schallschutz in der TGA

3.3. Schallschutz gegenüber Installationsgeräuschen (Luft- und

Körperschall)

Gemäß DIN 4109-2:2018-01 [3] darf in schutzbedürftigen Räumen (Klassen- bzw. Nebenräumen) der durch Geräusche von Wasserinstallationen erzeugte maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel LAF,max,n = 30 dB(A) betragen. Dies entspricht den Mindestanforderungen.

Die Geräusche von Anlagen der Wasserinstallation (Wasserversorgung und Abwasser) können grob unterschieden werden in:

  • Betriebsgeräusche, z.B. Strömungsgeräusche,
  • Betätigungsgeräusche, z.B. Öffnen, Schließen, Umstellen von Armaturen und
  • Nutzergeräusche, z .B. Aufsetzgeräusche auf Abstellplatten, Schließen des WC-Deckels etc.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass zwar die Nutzergeräusche nicht den Anforderungen der DIN 4109-1:2018-01 unterliegen, diese jedoch durch die Planung entsprechender Körperschallentkopplung von Abstellplatten, Waschtischen etc. soweit wie möglich vermieden werden sollten.

Für einen erreichbaren Schallschutz sollten die folgenden Empfehlungen umgesetzt werden:

  • über mehrere Geschosse verlaufende Lüftungs- und / oder Installationsschächte sind geschossweise akustisch dicht zu schließen bzw. zu vergießen;
  • sofern Lüftungsstränge mehrere Nutzungseinheiten verbinden, sind zwischen den Nutzungseinheiten entsprechende Telefonieschalldämpfer anzuordnen;
  • Anordnung der Installationswände nicht an Trennwänden mit angrenzenden Klassenzimmern. Sollte dies nicht zu vermeiden sein, wird zwingend empfohlen, die Schachtwände wie folgt auszubilden: o 11,5 mm Kalksandstein (RDK ≥ 2.0);
      • Hohlraumbedämpfung (z.B. 20 mm Mineralwollplatten); o akustisch dichter Anschluss der Revisionsklappen.

Alternativ kann die Ausführung ggf. wie folgt in Trockenbauweise erfolgen:

      • die Ständerkonstruktionen sind getrennt und ohne Verbindung zu angrenzenden Bauteilen anzuordnen (von Rohdecke bis Rohfußboden, d.h. u.a. keine durchlaufenden Fußbodenbeläge und abgehängten Decken);
      • vollständige Hohlraumbedämpfung aus Mineralwolle (z.B. durch Einstellen von

Wanddämmung); o doppelte Beplankung (2 x 12,5 mm), o hierfür wird eine schwere Beplankung (Rohdichte ρ ≥ 1.000 kg/m² z.B. Knauf Diamant, Knauf Silentboard) empfohlen;

      • alle Anschlüsse sind akustisch dicht auszuführen;
  • Führung und körperschallgedämmte Befestigung (systemkonform[1]) der Rohrleitungen an massiven Wänden (m’  220 kg/m², z.B. d  150 mm Stahlbeton);
  • Vermeidung von Körperschallbrücken in der Ausführung (z.B. durch anhaftendes Fugenmaterial, Putz etc.);
  • bodenständige Sanitärgegenstände (bodenständige Toilettenbecken) sind körperschallgedämmt aufzulagern oder auf schwimmenden Estrich zu stellen und nur in diesem zu befestigen sowie von Wänden zu trennen (dauerelastische Verfugung);
  • wandhängende Sanitärgegenstände (Toilettenbecken, Waschtisch, Ablagen) sind körperschallgedämmt zu befestigen;
  • ausschließlich Verwendung von Armaturen der Armaturengruppe I.

Es wird grundsätzlich empfohlen, sowohl für die Sanitär-Einrichtungen als auch für die entsprechenden Installationen geprüfte Komplettsysteme desselben Herstellers zu verwenden.1

3.4. Allgemeine Aussagen zur Aufstellung haustechnischer Anlagen

Nach aktuellem Kenntnisstand sind im vorliegenden Fall im Erdgeschoss Belüftungsanlagen und IT im Technikraum sowie eine Wärmepumpe auf dem Dach des Gebäudes vorgesehen.

Der Körperschallschutz im Bereich der haustechnischen Anlage muss entsprechend dem

Stand der Technik so gestaltet werden, dass in den nächstgelegenen schutzbedürftigen Aufenthalts- oder Arbeitsräumen, für die Anforderungen bestehen, die aufgeführten zulässigen Schalldruckpegel nicht überschritten werden.

Die Anforderungen zur Körperschallentkopplung sind grundsätzlich einzeln und gerätespezifisch aus entsprechenden Angaben für die Geräte zu ermitteln. Bei der Körperschallentkopplung ist besonders die Art der Maschine und deren geplante Lage / geplanter Aufstellort in Bezug auf den nächstgelegenen schützenswerten Raum zu beachten.

  • Lüftungsanlagen:

Bei allen Lüftungsanlagen sollten die schwingungserregenden Teile, Motoren und Ventilatoren auf gemeinsame Grundrahmen montiert sein, die auf geeignete Schwingungsisolatoren gesetzt sind. Die Schwingungsisolatoren müssen so gewählt sein, dass das Verhältnis tiefster Erregerfrequenz zur Eigenfrequenz  4 beträgt.

Zum Erreichen eines solchen Isolierwirkungsgrades wird in der Regel eine zweistufige Isolierung (doppelelastische Lagerung) erforderlich. Die 1. Körperschallentkoppelung sollte durch ein schwingungsisoliertes Betonfundament erfolgen, die 2. Körperschallentkoppelung befindet sich unterhalb des Gerätegrundrahmens. Ergänzend ist häufig noch eine Entkopplung werkseitig im Gerät vorhanden.

  • Sonstige körperschallerzeugende haustechnische Anlagen:

Gesondert zu beachten sind langsam laufende Motoren wie z.B. bei Pumpen (Wärmepumpe) und Notstromdieselaggregaten. Bei diesen besonderen Anlagen sind, abhängig von der Erregerfrequenz, in Abstimmung mit dem Akustiker besondere Maßnahmen zu entwerfen. Im Einzelnen ist der Nachweis von den Herstellerfirmen bzw. von den ausführenden Firmen erforderlich.

  1. z.B. Missel GmbH & Co, Geberit etc.